Die Landesregierung hat am 03.01.2022 die konsolidierte Lesefassung der Landesverordnung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die ab heute den 04. Januar 2022 in Kraft tritt und auch auch auf Sylt gilt.
Auszug (Mehr unten im Link):
§ 5 Veranstaltungen
Private Feiern (2 G reicht nach wie vor),
wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern etc. sind bis zu 50 zeitgleich anwesenden Gästen innerhalb geschlossener Räume und nicht mehr als 100 außerhalb geschlossener Räume sind zulässig.
Tanzen auf privaten Feiern:mTanzen ist nur mit Maske erlaubt. Der Gast muss, wenn er tanzt entweder einen gültigen PCR Test (24 Std. gültig) haben oder geboostert sein, ansonsten darf nicht
getanzt werden.
§ 7 Gaststätten
(Diskotheken; Bars; und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich Gäste nicht überwiegend an ihrem Platz aufhalten)
Voraussetzung: 2 G plus. Es reicht nicht mehr der bisher gültige Schnelltest, sondern ab heute 04.01.2022 muss der Gast einen PCR Test (24 Std. gültig) vorlegen. Gäste, die geboostert sind, benötigen keinen PCR Test. Die Anzahl der Gäste ist auf die Hälfte der normalen Kapazität zu beschränken, wobei gleichzeitig jedoch nicht mehr als 50 Gäste anwesend sein dürfen. Beherbergung, Gaststätten, Restaurant:
a.) Beherbergung
Es verbleibt bei der 2 G Regelung sowie Test bei der Anreise. Für geboosterte Gäste entfällt der Anreisetest.
b.) Der normale Besucher in Gaststätten/Restaurant muss nach wie vor die 2 G Regelung, sowie die Maskenpflicht einhalten.
Weitere Informationen im Detail stehen in der Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus auf dem nachfolgenden LINK:
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